ABG vis.art

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln
das Vertragsverhältnis zwischen vis.art
und ihren Auftragsgebern.

1.2 Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung erkennt
der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen
an.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang
über die zu erbringende Leistung ergeben
sich aus der Auftragsbestätigung von vis.art
in Verbindung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2 Die im Kostenvoranschlag und in der Auftragsbestätigung
genannten Preise gelten unter dem
Vorbehalt, dass die zu Grunde gelegten Auftragsdaten
unverändert bleiben. Zusatzleistungen, die
nicht in der Auftragsbestätigung oder dem Angebot
enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.

2.3 Die im Kostenvoranschlag und in der Auftragsbestätigung
genannten Preise, soweit nicht anders
vereinbart, umfassen:
– das Beratungsgespräch
– das Modellieren
– das Texturieren
– den Renderprozess
– die Nachbearbeitung
– zwei Korrekturtermine
Gravierende Korrekturen seitens des Auftraggebers
nach dem Renderprozess, werden mit einer
erneuten Stundenvergütung sowie ggf. mit einer
nochmals anfallenden Renderpauschale durch
vis.art veranschlagt.

2.3 Der Vertrag zwischen vis.art und
dem Auftraggeber kommt durch eine Auftragsbestätigung
zustande, welche per eMail, Fax oder
Post seitens von vis.art zugestellt
wird.

3. Vertraulichkeit

Vis.art verpflichtet sich, alle Kenntnisse,
die im Rahmen eines Auftrags vom Auftraggeber
erhalten wurden, streng vertraulich zu behandeln.

4. Termine, Lieferfristen und Leistungshindernisse

4.1 Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber
über einen Link zum Download zur Verfügung gestellt
oder per eMail zugeschickt.

4.2 Vom Auftraggeber verspätet eingereichte Unterlagen,
verspätete (Teil-)Abnahmen, gravierende
Änderungswünsche und gewünschte Zusatzleistungen
des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfangs
können eine Verschiebung des Liefertermins
zur Folge haben, ohne dass dies zu einem Verzug
von vis.art führt.
vis.art haftet nicht für das Nichteinhalten
des vereinbarten Liefertermins aufgrund von
Gegebenheiten, die der Auftraggeber zu vertreten
hat.

4.3 Soweit vis.art ihre vertraglichen
Leistungen infolge höherer Gewalt (Krieg, Naturereignisse,
Streik, Störungen der Telekommunikation
und/oder der Stromversorgung etc.) nicht oder
nicht fristgerecht erbringen kann, ist ein Schadensersatzanspruch
seitens des Auftraggebers gegen
vis.art nicht möglich.

5. Vorzeitiger Abbruch des Vertrags durch den Auftraggeber

Bei einem Abbruch eines Auftrags durch den Auftraggeber
berechnet vis.art dem Auftraggeber
eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozentpunkten
des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrags.

6. Urheberrechtliche Bestimmungen

6.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der
erstellten Arbeiten (nach §2 UrhG) stehen vis.art
zu.

6.2 Dem Auftraggeber werden die für den jeweiligen
Zweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf
der schriftlichen Vereinbarung mit vis.art
Die Nutzungsrechte gehen erst nach
vollständiger Vergütung an den Auftraggeber über.

6.3 Zwischenergebnisse, 3D Entwurfszeichnungen
etc. erwerben keine Nutzungsrechte durch den
Auftraggeber. Sie dürfen ohne Zustimmung von
vis.art nicht ausgeführt, verwertet
oder an Dritte weitergegeben werden.

6.4 Werden Arbeiten von vis.art in
Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen, Broschüren
oder sonstigen Druckerzeugnissen veröffentlicht,
ist vis.art als Bildautor zu nennen.

6.5 vis.art behält sich das Recht vor,
alle Arbeiten für Werbezwecke in eigener Sache
einzusetzen.

7. Zahlung

7.1 Der auf der Rechnung aufgeführte Rechnungsbetrag
ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

7.2 Der auf der Rechnung aufgeführte Rechnungsbetrag
versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer
jeweiligen gesetzlichen Höhe.

7.3 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug,
kann vis.art Verzugszinsen in
Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
zuzüglich Mahnkosten verlangen.

7.4 Mahnkosten und Kosten – auch außergerichtlicher
– anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten
des Auftraggebers.

8. Gewährleistungen

8.1 vis.art wird den erteilten Auftrag
sorgfältig ausführen.
Der Auftraggeber kann Beanstandungen innerhalb
von 8 Kalendertagen nach Ablieferung der Leistung
schriftlich geltend machen. Innerhalb dieses
Zeitraums werden Korrekturen kostenfrei bearbeitet.
Nach Ablauf dieser Frist gilt der Auftrag als
mangelfrei angenommen.

8.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue
Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen
sind, wird nicht gehaftet.

8.3 Bei einem durch höhere Gewalt veranlassten
Lieferverzug ist ein Schadensersatzanspruch seitens
des Auftraggebers gegen vis.art
nicht möglich.